Einnahmen-Überschuss-Auswertung: Datenübernahme in WISO Steuer
Was ist WISO Steuer?
WISO Steuer erstellt Ihre Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung. Ebenfalls lässt sich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) direkt per ELSTER-Schnittstelle versenden - entweder einzeln oder direkt als Anlage Ihrer Einkommenssteuerklärung.
- Was kann WISO Steuer?
Eingeben, sparen, abgeben – so einfach ist die Steuererklärung mit WISO Steuer. Egal auf welchem Gerät: jederzeit wechseln und das ganz ohne Zusatzkosten!
- Für alle Steuerfälle
Die beliebte Steuersoftware hilft dabei ganz einfach zur optimalen Steuererstattung zu kommen. Auch die Stiftung Warentest empfiehlt WISO Steuer als beste Steuersoftware für die Steuererklärung: Testergebnis „sehr gut‘ (05/2022). Die richtige Lösung für Angestellte, Arbeiter, Beamte, Rentner, Pensionäre, Anleger, Vermieter und Selbständige.
Ob Werbungskosten, Arbeitszimmer, doppelter Haushalt, Pendlerpauschale oder Riester-Rente: WISO Steuer weiß, wo man Steuern sparen kann und führt Schritt für Schritt zur optimalen Erstattung. Alle Steuerformulare für die Einkommensteuer sind enthalten, alle Sonderfälle werden abgedeckt. Die richtige Lösung für jeden Steuerfall.
- Einfach automatisch ausfüllen lassen
Steuererklärung automatisch gemacht: Nur hier gibt es alle Vorteile der Steuer-Automatik – von der intelligenteren Datenübernahme, dem Steuer-Abruf, bis zum papierlosen Versand gibt es viele clevere Schnittstellen, die die meisten Angaben automatisch in die Steuererklärung eintragen. Das spart Zeit und Arbeit!
Einnahmen-Überschuss-Auswertung in WISO MeinBüro Rechnungen
Unter Finanzen > Auswertungen können Sie eine Einnahmen-Überschuss-Auswertung erstellen. Diese orientiert sich an der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und listet alle bezahlten Einnahmen und Ausgaben auf.
Datenübernahme
Am Beispiel von WISO Steuer sehen Sie, dass Sie einen Großteil der Werte einfach von WISO MeinBüro Rechnungen nach WISO Steuer übernehmen können. Kopieren Sie dazu die Werte aus WISO MeinBüro Rechnungen an die entsprechende Stelle im EÜR-Formular in WISO Steuer:
WISO Steuer (Desktop-Version)
EÜR direkt in der Einkommenssteuerklärung erstellen
Erstellen Sie Ihre EÜR in WISO Steuer direkt in Ihrer Einkommenssteuerklärung, nutzen Sie bitte folgende Option:
EÜR separat erstellen
Alternativ können Sie Ihre EÜR separat im Programm-Modul Einnahmen-Überschuss-Rechnung in WISO Steuer erstellen.
Anschließend können Sie die fertiggestellte Einnahmen-Überschuss-Rechnung in Ihre Einkommenssteuerklärung importieren und daraus per ELSTER-Schnittstelle versenden.
WISO Steuer (Web-Version)
Nutzen Sie WISO Steuer im Browser, wählen Sie die formularbasierte Eingabe, um Ihrer Werte in die EÜR zu übernehmen:
Hilfstabelle zur Datenübernahme
Da sich die Kategorie-Bezeichnungen unterscheiden können, finden Sie in der nachfolgenden Tabelle eine Auflistung der Buchungskonten in WISO MeinBüro Rechnungen und Ihrer jeweiligen Gegenstücke in WISO Steuer.
WISO MeinBüro Rechnungen | WISO Steuer |
Einnahmen | |
Umsatzsteuerpfl. Betriebseinnahmen | Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen |
sonst. Einnahmen | Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen |
umsatzsteuerfreie, nicht umsatzst. Betriebseinnahmen, 13b | Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet |
Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer (§19) | Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer |
vereinnahmte Umsatzsteuer | Vereinnahmte Umsatzsteuer und Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben |
Umsatzsteuererstattungen lfd. und Vorjahr | Vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer |
Ausgaben | |
Waren, Rohstoffe oder Hilfsstoffe | Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe einschließlich Nebenkosten |
Fremdleistungen | Bezogene Fremdleistungen |
Gehälter Löhne und Versich.beiträge für Arbeitnehmer | Ausgaben für eigenes Personal |
Raumkosten | Miete / Pacht für Geschäftsräume / betriebliche Grundstücke Miete / Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung Sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke |
Telefon, Mobil, Internet | Aufwendungen für Telefon und Internet |
Fortbildung | Fortbildungskosten (ohne Reisekosten) |
Übernachtungs- und Reisekosten Unternehmer | Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Geschäftsreisen des Steuerpflichtigen |
Rechts- und Steuerberatung, Buchführung | Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung |
Miete & Leasing 4570 Mietleasing KFZ Leasing | Miete / Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Kraftfahrzeuge) Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten > Leasingkosten |
Instandhaltung, Wartung, Reparatur | Erhaltungsaufwendungen (Instandhaltung, Wartung, Reparatur) |
Beiträge, Versicherungen (ohne solche für Gebäude und KFZ) | Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kfz) |
lfd. IT-Kosten (Beratung, Wartung, Reparatur) | Laufende EDV-Kosten |
Arbeitsmittel, Bürobedarf, Porto, Literatur | Arbeitsmittel (Bürobedarf, Porto, Fachliteratur) |
Verpackung & Transport | Kosten für Verpackung und Transport |
Werbung | Werbekosten (Inserate, Werbespots, Plakate ...) |
Zinsen & Gebühren | Übrige Schuldzinsen |
Fahrzeugkosten 4500 Fahrzeugkosten 4510 KFZ Steuer 4520 KFZ Versicherung 4530 lfd. KFZ Kosten Kraftstoff Diesel 4540 Inspektion Reparaturen Service 4550 Garagenmiete 4560 Mautgebühren 4580 Sonstige KFZ Kosten 4595 Mietwagen Fremdfahrzeug 4673 Reisekosten Unternehmer | Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen Steuern, Versicherungen und Maut Steuern, Versicherungen und Maut Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen Steuern, Versicherungen und Maut Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen |
Gezahlte Vorsteuer | Gezahlte Vorsteuerbeträge |
gezahlte und verrn. Umsatzsteuer | 2024 an das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer |
Sonstige unbeschr. abzugsfähig | Übrige Betriebsausgaben |
beschränkt abziehb. Betriebsausgaben abziehbare Anteile 4630 Geschenke abzugsfähig ohne Lohnsteuer... 4653 Aufmerksamkeiten 4650 Bewirtungskosten Geschäftsessen 70% 4674 Reisekosten UN Verpflegungsmehraufwand 4288 Aufw. Für ein häusliches Arbeitszimmer... 4396 Stl. abz. Versp. Zwangsg. 4651 Sonst. eing. BA (abz.) 4640 Repräsentationsaufwand... nicht abziehbare Anteile 4635 Geschenke nicht abzugsfähig über 35€ 4654 nicht abzugsfähiger Anteil Bewirtungskosten 4289 Aufw. Für ein häusliches Arbeitszimmer nicht abzugsfähig 4397 Stl. n.abz. Ver. Zwangsg. 4652 Sonst. eing. BA (n. abz.) 4655 nicht abzugsfähige Betriebsausgaben | Beachten Sie die Aufteilung in abziehbaren / nicht abziehbaren Anteil abziehbare Anteile Geschenke bis 50 € pro Person im Jahr (abziehbar) Sonstige abziehbare Betriebsausgaben Bewirtungskosten (70% des Netto-Rechnungsbetrages abziehbar) Pauschalen für Verpflegung Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (Arbeitszimmer / Home-Office Pauschale) Sonstige abziehbare Betriebsausgaben Sonstige abziehbare Betriebsausgaben Sonstige abziehbare Betriebsausgaben nicht abziehbare Anteile Geschenke über 50 €pro Person im Jahr (nicht abziehbar) Bewirtungsaufwendungen (30 % des Netto-Rechnungsbetrags nicht abziehbar) Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (nicht abziehbar) Sonstige nicht abziehbare Betriebsausgaben Sonstige nicht abziehbare Betriebsausgaben Sonstige nicht abziehbare Betriebsausgaben |
ELSTER-Formular
Nutzen Sie zur Übertragung Ihrer EÜR das ELSTER-Formular unter www.elster.de, haben wir hierzu ebenfalls einen entsprechenden Hilfe-Beitrag: