Innergemeinschaftlichen Erwerb als Ausgabe erfassen
Um einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Finanzen > Ausgaben zu verbuchen, öffnen Sie in einer Ausgabe die Liste der Steuerkonten:
Hier finden Sie unter der Kategorie EU & 13b & Drittland eine Reihe von Steuerkonten:
Beim Innergemeinschaftlichen Erwerb kommt das Reverse-Charge Verfahren zur Anwendung. Nutzen Sie hierfür im SKR03 das Konto 3425 (SKR04: 5425). Sie können das Konto auch direkt durch die Eingabe der Kontonummer in der Ausgabe hinterlegen. Geben Sie Ihren Rechnungsbetrag ein. Der Steuersatz wird automatisch auf 0% voreingestellt.
Die weitere Steuerberechnung geschieht automatisch programmintern. Anhand der Umsatzsteuervoranmeldung lassen sich die Berechnungen nachvollziehen:
Der Nettobetrag (in diesem Fall 100 EUR) wird im Feld 89 gemeldet. Darauf wird die Umsatzsteuer mit 19% berechnet. Der gleiche Steuerbetrag wird im Feld 61 als Vorsteuer geltend gemacht. Somit gleichen sich die beiden Beträge aus. Durch den Vorgang ergibt sich eine Umsatzsteuerzahllast von 0 EUR.