Innergemeinschaftlichen Erwerb als Ausgabe erfassen

Prüfen Sie vorab, ob alle Voraussetzungen für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung erfüllt sind.

Um einen innergemeinschaftlichen Erwerb in Finanzen > Ausgaben zu verbuchen, öffnen Sie in einer Ausgabe die Liste der Steuerkonten:

Hier finden Sie unter der Kategorie EU & 13b & Drittland eine Reihe von Steuerkonten:

Beim Innergemeinschaftlichen Erwerb kommt das Reverse-Charge Verfahren zur Anwendung. Nutzen Sie hierfür im SKR03 das Konto 3425 (SKR04: 5425). Sie können das Konto auch direkt durch die Eingabe der Kontonummer in der Ausgabe hinterlegen. Geben Sie Ihren Rechnungsbetrag ein. Der Steuersatz wird automatisch auf 0% voreingestellt.

Achten Sie auf den Unterscheid zwischen innergemeinschaftlichem Erwerb (Kauf und physische Lieferung von Waren zwischen EU-Ländern) und innergemeinschaftlichen Leistungen (Erbringung von Dienstleistungen zwischen Unternehmen in EU-Ländern).

Die weitere Steuerberechnung geschieht automatisch programmintern. Anhand der Umsatzsteuervoranmeldung lassen sich die Berechnungen nachvollziehen:

Der Nettobetrag (in diesem Fall 100 EUR) wird im Feld 89 gemeldet. Darauf wird die Umsatzsteuer mit 19% berechnet. Der gleiche Steuerbetrag wird im Feld 61 als Vorsteuer geltend gemacht. Somit gleichen sich die beiden Beträge aus. Durch den Vorgang ergibt sich eine Umsatzsteuerzahllast von 0 EUR.

Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und können diese auch nicht ersetzen. Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und Aktualität.


Wie haben wir das gemacht?


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