Fremdleistung §13b in der EU als Ausgabe erfassen
Erhalten Sie eine steuerfrei ausgestellte Reverse-Charge-Rechnung von Ihrem Lieferanten aus dem EU-Ausland, lässt sich diese folgendermaßen verbuchen:
Erstellen Sie unter Finanzen > Ausgaben eine neue Ausgabe und öffnen Sie hier die Liste der Steuerkonten:

Hier finden Sie unter der Kategorie EU & 13b & Drittland eine Reihe von Steuerkonten:

Bei Fremdleistungen nach §13b kommt das Reverse-Charge-Verfahren zur Anwendung. Nutzen Sie hierfür im SKR03 das Konto 3123 (SKR04: 5923). Sie können das Konto auch direkt durch die Eingabe der Kontonummer in der Ausgabe hinterlegen. Geben Sie Ihren Rechnungsbetrag ein. Der Steuersatz wird automatisch auf 0 % voreingestellt.
Die weitere Steuerberechnung geschieht automatisch programmintern. Anhand der Umsatzsteuervoranmeldung lassen sich die Berechnungen nachvollziehen:
Der Rechnungsbetrag (in diesem Fall 100 EUR) wird im Feld 46 gemeldet. Darauf wird die Umsatzsteuer mit 19 % berechnet und im Feld 47 angegeben. Der gleiche Steuerbetrag wird im Feld 67 als Vorsteuer geltend gemacht. Somit gleichen sich die beiden Beträge aus. Durch den Vorgang ergibt sich eine Umsatzsteuerzahllast von 0 EUR.
