Pflichtangabe Liefer- /Leistungszeitpunkt

Laut § 14 UStG handelt es sich bei der Angabe eines Liefer- oder Leistungszeitpunkts um eine Pflichtangabe bei der Ausstellung von Rechnungen:

den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt

Haben Sie keine explizite Angabe zu einem Liefer-/Leistungsdatum in ihrer Rechnung gemacht, fügt WISO MeinBüro Rechnungen daher automatisch einen entsprechenden Satz in Ihren Rechnungen ein:

Möchten Sie ein abweichendes Liefer-/Leistungsdatum eingeben, lässt sich dies direkt im Informationsblock machen. Klicken Sie dafür zuerst auf das Zahnradsymbol:

Klicken Sie anschließend auf "Informationsfeld hinzufügen" und wählen Sie das entsprechende Feld aus. Bestätigen Sie Ihre Eingaben mit einem Klick auf "Speichern".

Nun können Sie das gewünschte Datum mit einem Klick auf das Kalender-Icon auswählen:

Sobald Sie ein Liefer-/Leistungsdatum im Informationsblock eingefügt haben, wird der Satz "Sofern nicht anders angegeben, entspricht das Liefer-/Leistungsdatum dem Rechnungsdatum." automatisch entfernt.

Anstelle eines Liefer-/Leistungsdatums können Sie auch einen Liefer-/Leistungszeitraum eingeben. Eine Anleitung dazu finden Sie unter folgendem Link >>.


Wie haben wir das gemacht?


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