Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)

Um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) handelt es sich, wenn die Anschaffungskosten zwischen 250,01 EUR und 1.000,00 EUR netto liegen, das Gut selbstständig nutzbar ist und zum Anlagevermögen gehört, z. B. Tablets, Bilder, Datenträger, Transportkisten, Lampen oder Büroausstattung.

Für geringwertige Wirtschaftsgüter bis zu einem Wert von 1.000,00 EUR gibt es ein Wahlrecht. Für den steuerlichen Abzug bestehen folgende Möglichkeiten:

  

Bei den DATEV-Kontenrahmen SKR03 und SKR04 erfolgt die Buchung auf das Konto "Wirtschaftsgüter größer 250,00 bis 1.000,00 EUR" 0485 (SKR03) bzw. 0675 (SKR04).

Der Sammelposten ist über 5 Jahre aufzulösen. Bei den o. g. Kontenrahmen erfolgt die Buchung auf das Konto "Abschreibungen auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter" 4862 (SKR03) bzw. 6264 (SKR04).

 

So geht's: GWG anlegen

Wechseln Sie in WISO MeinBüro Rechnungen in den Bereich "Buchhaltung > Anlagenverwaltung".

 

Um Ihr geringwertiges Wirtschaftsgut im Anlagenverzeichnis zu hinterlegen, klicken Sie auf den Button "Anlagegut hinzufügen". Nachdem Sie die Bezeichnung eingetragen haben, wählen Sie unter Anlagetyp "Geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG)" aus. Hierbei wird automatisch die Abschreibungsmethode "Sofortabschreibung" hinterlegt. Haben Sie alle Daten hinterlegt, übernehmen Sie Ihre Angaben über den Button "Speichern".

 

In der Übersicht Ihrer Anlagenverwaltung ist dieses im Anschluss entsprechend hinterlegt.

 

Klicken Sie erneut auf das Anlagegut, um die Ausgabe einzusehen oder diese zu bearbeiten.

 

Zudem werden die Werte automatisch in Ihre Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) übernommen.


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