Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)
Um ein geringwertiges Wirtschaftsgut (GWG) handelt es sich, wenn die Anschaffungskosten zwischen 250,01 EUR und 1.000,00 EUR netto liegen, das Gut selbstständig nutzbar ist und zum Anlagevermögen geh…
Aktualisiert
von Mareike Donhauser | WISO MeinBüro