Liefer- und Leistungszeitraum eingeben

Laut § 14 UStG handelt es sich bei der Angabe eines Liefer- oder Leistungszeitpunkts um eine Pflichtangabe bei der Ausstellung von Rechnungen:

den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung; in den Fällen des Absatzes 5 Satz 1 den Zeitpunkt der Vereinnahmung des Entgelts oder eines Teils des Entgelts, sofern der Zeitpunkt der Vereinnahmung feststeht und nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung übereinstimmt

Hast du keine explizite Angabe zu einem Liefer-/Leistungsdatum in ihrer Rechnung gemacht, fügt WISO MeinBüro Rechnungen daher automatisch einen entsprechenden Satz in deinen Rechnungen ein:

 

Möchtest du ein abweichendes Liefer-/Leistungsdatum eingeben, lässt sich dies direkt im Informationsblock machen. Klicke dafür zuerst auf das Zahnradsymbol:

 

Klicke anschließend auf "Informationsfeld hinzufügen" und wähle das entsprechende Feld aus. Bestätige deine Eingaben mit einem Klick auf "Speichern".

 

Nun kannst du das gewünschte Datum mit einem Klick auf das Kalender-Icon auswählen:

Sobald du ein Liefer-/Leistungsdatum oder Liefer-/Leistungszeitraum im Informationsblock eingefügt hast, wird der folgende Satz automatisch entfernt:

"Sofern nicht anders angegeben, entspricht das Liefer-/Leistungsdatum dem Rechnungsdatum."

Um einen Liefer- oder Leistungszeitraum eingeben zu können, muss das entsprechende Feld im Informationsblock eingeblendet sein. Ist das nicht der Fall, kannst du dies über einen Klick auf das Zahnradsymbol einfügen:

 

Anschließend kannst du mit einem Klick auf das Dropdown-Menü auswählen, ob ein Liefer- oder Leistungszeitraum angezeigt werden soll. Das Start- und Enddatum kann individuell ausgewählt werden:

 


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