(Privat-) Entnahme eines Anlageguts

Eine Entnahme ins Privatvermögen bedeutet, dass Sie etwas, das dem Unternehmen gehört, für sich privat nutzen. Dieser Vorgang wird in der Buchhaltung so behandelt, als hätten Sie es verkauft und kann umsatzsteuerpflichtig sein, außer wenn Sie Kleinunternehmer sind. In diesem Fall ist die Entnahme ins Privatvermögen grundsätzlich nicht umsatzsteuerpflichtig.

Um den Anlagenabgang durch eine (Privat-) Entnahme zu buchen, öffnen Sie das dazugehörige Anlagegut über "Buchhaltung > Anlagenverwaltung". Wählen Sie im unteren Bereich auf der rechten Seite die Funktion "Anlagenabgang".

 

Als Art des Anlagenabgangs wählen Sie die Option "Entnahme Privat" aus. Folgende Angaben sind anschließend erforderlich:

  • Nutzungsende: Bei der Festlegung des Nutzungsendes haben Sie die Möglichkeit, einen Tag auszuwählen, der vom Zeitpunkt der Anschaffung bis zum heutigen Tag reicht.
  • Umsatzsteuerpflichtig: Ob die Entnahme des Anlageguts umsatzsteuerpflichtig ist, hängt davon ab, ob es mit oder ohne Vorsteuerabzug erworben wurde. Falls der Erwerb mit Vorsteuerabzug erfolgte, so ist die Entnahme umsatzsteuerpflichtig, andernfalls nicht.
  • Teilwert: Der Teilwert eines Anlageguts ist der geschätzte Wert, den das Gut zum Zeitpunkt der Entnahme hat. Also der Marktwert, den es unter normalen Umständen beim Verkauf erzielen würde. Er stellt den wirtschaftlichen Wert dar, der bei einer fiktiven Veräußerung ermittelt werden kann, und spiegelt den Betrag wider, den ein Käufer unter normalen Bedingungen bereit wäre, für das Anlagegut zu zahlen.
  • Begründung für Nutzungsende (optional): Um den Vorgang zu einem späteren Zeitpunkt besser nachvollziehen zu können, haben Sie die Möglichkeit, an dieser Stelle eine entsprechende Begründung zu hinterlegen.

 

In unserem Beispiel sieht dies wie folgt aus:

 

Im Anschluss klicken Sie auf den Button "Abgang buchen". Die entsprechenden Buchungen werden in WISO MeinBüro Rechnungen automatisch erstellt und beim Status "vorz. abgeschrieben" hinterlegt.

 

Um die dazugehörige Ausgabe zu sehen, klicken Sie erneut auf das Anlagegut und wählen im unteren Bereich die Funktion "Ausgabe ansehen".

 

Über das Dropdown-Menü bei dem Button "Ausgabe bearbeiten", kann hier auch eine entsprechende Zahlung zugeordnet oder erfasst werden.

 

Zudem werden die Werte automatisch in Ihre Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) übernommen.

 


Wie haben wir das gemacht?


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