Verkauf eines Anlageguts

Der Anlagenabgang durch Verkauf bezeichnet den Prozess, bei dem ein Unternehmen ein Anlagegut, wie beispielsweise Maschinen, Fahrzeuge oder Immobilien, verkauft. In der Buchhaltung wird der Verkaufserlös erfasst, und der Restwert der Anlage wird von diesem Erlös abgezogen, um den Buchgewinn oder den -verlust aus dem Verkauf zu berechnen.

Um den Anlagenabgang durch Verkauf zu buchen, öffne das dazugehörige Anlagegut über "Buchhaltung > Anlagenverwaltung". Wähle im unteren Bereich auf der rechten Seite die Funktion "Anlagenabgang".

 

Als Art des Anlagenabgangs wähle die Option "Verkauf" aus. Folgende Angaben sind anschließend erforderlich:

  • Nutzungsende: Bei der Festlegung des Nutzungsendes hast du die Möglichkeit, einen Tag auszuwählen, der vom Zeitpunkt der Anschaffung bis zum heutigen Tag reicht.
  • Umsatzsteuerpflichtig: Der Anlagenverkauf ist grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig. Eine Ausnahme gilt nur für Kleinunternehmer, die nach § 19 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind.
  • Verkaufspreis: Gebe hier den Betrag ein, den du für das verkaufte Anlagegut erhalten hast. Daraus wird dann der Buchgewinn oder -verlust ermittelt, indem der Verkaufspreis mit dem Restbuchwert der Anlage verglichen wird.
  • Begründung für Nutzungsende (optional): Um den Vorgang zu einem späteren Zeitpunkt besser nachvollziehen zu können, hast du die Möglichkeit, an dieser Stelle eine entsprechende Begründung zu hinterlegen.

 

In unserem Beispiel sieht dies wie folgt aus:

 

Im Anschluss klicke auf den Button "Abgang buchen". Die entsprechenden Buchungen werden in WISO MeinBüro Rechnungen automatisch erstellt und beim Status "vorz. abgeschrieben" hinterlegt.

  

Um die dazugehörige Ausgabe zu sehen, klicke erneut auf das Anlagegut und wähle im unteren Bereich die Funktion "Ausgabe ansehen".

 

Über das Dropdown-Menü bei dem Button "Ausgabe bearbeiten", kann hier auch eine entsprechende Zahlung zugeordnet oder erfasst werden.

 

Zudem werden die Werte automatisch in deine Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) übernommen.

 


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