Einnahmen-Überschuss-Auswertung: Datenübernahme in WISO Steuer

Was ist WISO Steuer?

WISO Steuer erstellt Ihre Einkommen-, Umsatz- und Gewerbesteuererklärung. Ebenfalls lässt sich die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) direkt per ELSTER-Schnittstelle versenden - entweder einzeln oder direkt als Anlage Ihrer Einkommenssteuerklärung.

  • Was kann WISO Steuer?

Eingeben, sparen, abgeben – so einfach ist die Steuererklärung mit WISO Steuer. Egal auf welchem Gerät: jederzeit wechseln und das ganz ohne Zusatzkosten!

  • Für alle Steuerfälle

Die beliebte Steuersoftware hilft dabei ganz einfach zur optimalen Steuererstattung zu kommen. Auch die Stiftung Warentest empfiehlt WISO Steuer als beste Steuersoftware für die Steuererklärung: Testergebnis „sehr gut‘ (05/2022). Die richtige Lösung für Angestellte, Arbeiter, Beamte, Rentner, Pensionäre, Anleger, Vermieter und Selbständige.

Ob Werbungskosten, Arbeitszimmer, doppelter Haushalt, Pendlerpauschale oder Riester-Rente: WISO Steuer weiß, wo man Steuern sparen kann und führt Schritt für Schritt zur optimalen Erstattung. Alle Steuerformulare für die Einkommensteuer sind enthalten, alle Sonderfälle werden abgedeckt. Die richtige Lösung für jeden Steuerfall.

  • Einfach automatisch ausfüllen lassen

Steuererklärung automatisch gemacht: Nur hier gibt es alle Vorteile der Steuer-Automatik – von der intelligenteren Datenübernahme, dem Steuer-Abruf, bis zum papierlosen Versand gibt es viele clevere Schnittstellen, die die meisten Angaben automatisch in die Steuererklärung eintragen. Das spart Zeit und Arbeit!

Einnahmen-Überschuss-Auswertung in WISO MeinBüro Rechnungen

Unter Finanzen > Auswertungen können Sie eine Einnahmen-Überschuss-Auswertung erstellen. Diese orientiert sich an der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) und listet alle bezahlten Einnahmen und Ausgaben auf.

Möchten Sie eine Auswertung für ein komplettes Jahr erstellen, aktivieren Sie den Schieberegler Kumuliert und wählen als Zeitraum Dezember aus

Datenübernahme

Am Beispiel von WISO Steuer sehen Sie, dass Sie einen Großteil der Werte einfach von WISO MeinBüro Rechnungen nach WISO Steuer übernehmen können. Kopieren Sie dazu die Werte aus WISO MeinBüro Rechnungen an die entsprechende Stelle im EÜR-Formular in WISO Steuer:

WISO Steuer (Desktop-Version)

EÜR direkt in der Einkommenssteuerklärung erstellen

Erstellen Sie Ihre EÜR in WISO Steuer direkt in Ihrer Einkommenssteuerklärung, nutzen Sie bitte folgende Option:

EÜR separat erstellen

Alternativ können Sie Ihre EÜR separat im Programm-Modul Einnahmen-Überschuss-Rechnung in WISO Steuer erstellen.

Anschließend können Sie die fertiggestellte Einnahmen-Überschuss-Rechnung in Ihre Einkommenssteuerklärung importieren und daraus per ELSTER-Schnittstelle versenden.

Falls Sie die Funktion Werte aus den Einnahmen / Ausgaben ermitteln nutzen, um z.B. Abschreibungen aus in WISO Steuer angelegten Anlagegütern zu übermitteln, achten Sie darauf, dies erst auszuführen. Kopieren Sie anschließend die Werte aus Ihrer Einnahmen-Überschuss-Auswertung aus WISO MeinBüro Rechnungen in WISO Steuer.

WISO Steuer (Web-Version)

Nutzen Sie WISO Steuer im Browser, wählen Sie die formularbasierte Eingabe, um Ihrer Werte in die EÜR zu übernehmen:

Hilfstabelle zur Datenübernahme

Da sich die Kategorie-Bezeichnungen unterscheiden können, finden Sie in der nachfolgenden Tabelle eine Auflistung der Buchungskonten in WISO MeinBüro Rechnungen und Ihrer jeweiligen Gegenstücke in WISO Steuer.

WISO MeinBüro Rechnungen

WISO Steuer

Einnahmen

Umsatzsteuerpfl. Betriebseinnahmen

Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen

sonst. Einnahmen

Umsatzsteuerpflichtige Betriebseinnahmen

umsatzsteuerfreie, nicht umsatzst. Betriebseinnahmen, 13b

Umsatzsteuerfreie, nicht umsatzsteuerbare Betriebseinnahmen sowie Betriebseinnahmen, für die der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer nach § 13b UStG schuldet

Betriebseinnahmen als Kleinunternehmer (§19)

Betriebseinnahmen als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer

vereinnahmte Umsatzsteuer

Vereinnahmte Umsatzsteuer und Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben

Umsatzsteuererstattungen lfd. und Vorjahr

Vom Finanzamt erstattete und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer

Ausgaben

Waren, Rohstoffe oder Hilfsstoffe

Waren, Rohstoffe, Hilfsstoffe einschließlich Nebenkosten

Fremdleistungen

Bezogene Fremdleistungen

Gehälter Löhne und Versich.beiträge für Arbeitnehmer

Ausgaben für eigenes Personal

Raumkosten

Miete / Pacht für Geschäftsräume / betriebliche Grundstücke

Miete / Aufwendungen für doppelte Haushaltsführung

Sonstige Aufwendungen für betrieblich genutzte Grundstücke

Telefon, Mobil, Internet

Aufwendungen für Telefon und Internet

Fortbildung

Fortbildungskosten (ohne Reisekosten)

Übernachtungs- und Reisekosten Unternehmer

Übernachtungs- und Reisenebenkosten bei Geschäftsreisen des Steuerpflichtigen

Rechts- und Steuerberatung, Buchführung

Kosten für Rechts- und Steuerberatung, Buchführung

Miete & Leasing

4570 Mietleasing KFZ Leasing

Miete / Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter (ohne Kraftfahrzeuge)

Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten > Leasingkosten

Instandhaltung, Wartung, Reparatur

Erhaltungsaufwendungen (Instandhaltung, Wartung, Reparatur)

Beiträge, Versicherungen (ohne solche für Gebäude und KFZ)

Beiträge, Gebühren, Abgaben und Versicherungen (ohne solche für Gebäude und Kfz)

lfd. IT-Kosten (Beratung, Wartung, Reparatur)

Laufende EDV-Kosten

Arbeitsmittel, Bürobedarf, Porto, Literatur

Arbeitsmittel (Bürobedarf, Porto, Fachliteratur)

Verpackung & Transport

Kosten für Verpackung und Transport

Werbung

Werbekosten (Inserate, Werbespots, Plakate ...)

Zinsen & Gebühren

Übrige Schuldzinsen

Fahrzeugkosten

4500 Fahrzeugkosten

4510 KFZ Steuer

4520 KFZ Versicherung

4530 lfd. KFZ Kosten Kraftstoff Diesel

4540 Inspektion Reparaturen Service

4550 Garagenmiete

4560 Mautgebühren

4580 Sonstige KFZ Kosten

4595 Mietwagen Fremdfahrzeug

4673 Reisekosten Unternehmer

Kraftfahrzeugkosten und andere Fahrtkosten

Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen

Steuern, Versicherungen und Maut

Steuern, Versicherungen und Maut

Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen

Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen

Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen

Steuern, Versicherungen und Maut

Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen

Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen

Sonstige tatsächliche Fahrtkosten ohne AfA und Zinsen

Gezahlte Vorsteuer

Gezahlte Vorsteuerbeträge

gezahlte und verrn. Umsatzsteuer

2024 an das Finanzamt gezahlte und gegebenenfalls verrechnete Umsatzsteuer

Sonstige unbeschr. abzugsfähig

Übrige Betriebsausgaben

beschränkt abziehb. Betriebsausgaben

abziehbare Anteile

4630 Geschenke abzugsfähig ohne Lohnsteuer...

4653 Aufmerksamkeiten

4650 Bewirtungskosten Geschäftsessen 70%

4674 Reisekosten UN Verpflegungsmehraufwand

4288 Aufw. Für ein häusliches Arbeitszimmer...

4396 Stl. abz. Versp. Zwangsg.

4651 Sonst. eing. BA (abz.)

4640 Repräsentationsaufwand...

nicht abziehbare Anteile

4635 Geschenke nicht abzugsfähig über 35€

4654 nicht abzugsfähiger Anteil Bewirtungskosten

4289 Aufw. Für ein häusliches Arbeitszimmer nicht abzugsfähig

4397 Stl. n.abz. Ver. Zwangsg.

4652 Sonst. eing. BA (n. abz.)

4655 nicht abzugsfähige Betriebsausgaben

Beachten Sie die Aufteilung in abziehbaren / nicht abziehbaren Anteil

abziehbare Anteile

Geschenke bis 50 € pro Person im Jahr (abziehbar)

Sonstige abziehbare Betriebsausgaben

Bewirtungskosten (70% des Netto-Rechnungsbetrages abziehbar)

Pauschalen für Verpflegung

Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (Arbeitszimmer / Home-Office Pauschale)

Sonstige abziehbare Betriebsausgaben

Sonstige abziehbare Betriebsausgaben

Sonstige abziehbare Betriebsausgaben

nicht abziehbare Anteile

Geschenke über 50 €pro Person im Jahr (nicht abziehbar)

Bewirtungsaufwendungen (30 % des Netto-Rechnungsbetrags nicht abziehbar)

Aufwendungen für die Tätigkeit in der häuslichen Wohnung (nicht abziehbar)

Sonstige nicht abziehbare Betriebsausgaben

Sonstige nicht abziehbare Betriebsausgaben

Sonstige nicht abziehbare Betriebsausgaben

ELSTER-Formular

Nutzen Sie zur Übertragung Ihrer EÜR das ELSTER-Formular unter www.elster.de, haben wir hierzu ebenfalls einen entsprechenden Hilfe-Beitrag:

Diese Informationen stellen keine steuerliche Beratung dar und kann diese auch nicht ersetzen. Diese Informationen wurden mit größter Sorgfalt erstellt, es besteht dennoch keine Gewähr der Richtigkeit und Aktualität.


Wie haben wir das gemacht?


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