Wandlung der Steuerpflicht oder der Versteuerungsart

Grundsätzlich kannst du die Änderung der Steuerpflicht (bspw. von Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung) oder die Änderung der Versteuerungsart (bspw. von Ist-Versteuerung zur Soll-Versteuerung) über die Steuereinstellungen vornehmen. Jedoch gilt es vorab ein paar Dinge zu berücksichtigen, auf die wir nachfolgend näher eingehen.

Sofern du nach dem Umstellungstermin zur Steuerpflicht weiterhin mehrwertsteuerfreie Rechnungen mit WISO MeinBüro Rechnungen erstellt hast, kannst und darfst du diese nachträglich nicht mehr verändern, sofern diese sich nicht mehr im Entwurfsmodus befinden. Das heißt für dich aus technischer Sicht, dass alle ohne Umsatzsteuer erstellten Rechnungen, welche jedoch bereits in den Gültigkeitszeitraum der Steuerpflicht fallen, zunächst zu stornieren sind.

Stelle hierbei bitte unbedingt sicher, dass vor der Stornierung der entsprechenden Rechnungen noch keine Änderung der Steuereinstellungen von der Kleinunternehmer-Regelung auf die Ist- oder Soll-Versteuerung vorgenommen wurde, da andernfalls eine korrekte Stornierung der betroffenen Rechnungen nicht gewährleistet werden kann.

Über den Bereich "Verkauf > Rechnungen" öffnest du den entsprechenden Vorgang und klickst auf das Dropdown-Menü bei "Zahlung erfassen". Hier steht dir auch die Option "Stornieren" zur Verfügung.

 

Optional kannst du anschließend einen Stornogrund eintragen:

 

WISO MeinBüro Rechnungen erstellt in diesem Fall eine separate Stornorechnung, welche die ursprüngliche Rechnung ausgleicht und welche du deinem Kunden und Steuerberater zur Verfügung stellen kannst.

 

Nachdem du alle betroffenen Rechnungen erfolgreich storniert hast, kannst du die Änderung der Versteuerungsart vornehmen. Dazu gehst du unter "Einstellungen > Meine Firma > Steuereinstellungen" und wählst die entsprechende Versteuerungsart aus.

Wenn du dir bei der Umstellung von der Kleinunternehmer-Regelung zur Regelbesteuerung unsicher bist, ob du die Ist- oder Soll-Versteuerung wählen sollst, kläre das bitte direkt mit deinem Steuerberater. Auch alle weiteren inhaltlichen/fachlichen Fragen zu deiner Steuerpflicht besprichst du am besten dort. Auskünfte dieser Art sind der Buhl Data Service GmbH aufgrund des Steuerberatungsgesetzes (§2 des StBerG) untersagt.

Nach der Umstellung kannst du deine Korrekturrechnungen zu den zuvor stornierten Rechnungen erstellen. Dabei wird automatisch die angepasste Steuereinstellung berücksichtigt.

Weitere Informationen zur Umstellung auf die Kleinunternehmer-Regelung erhältst du hier:


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