Zu Content springen
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Ein- und Verkauf von Anlagevermögen

Mit WISO MeinBüro Desktop trägst du Neuanschaffungen gleich bei der Zahlungszuordnung mit wenigen Mausklicks in das Anlagevermögen ein. Auf diese Weise sorgst du dafür, dass das Programm die am Jahresende fälligen Abschreibungen automatisch erledigen kann.

 

Einkauf von Anlagevermögen 

Angenommen, du hast ein neues Notebook zum Preis von 1.165 Euro eingekauft und zwei Tage später erscheint die Zahlung auf dem Kontoauszug deines Geschäftskontos. Dann gehst du wie folgt vor:

  • Im ersten Schritt klickst du im neuen Zuordnungs-Assistenten auf die Schaltfläche "Anlagevermögen - Einkauf von Anlagegut" und dann auf den Button "Neues Anlagegut": 

 

Bitte achte darauf, dass der richtige Steuersatz eingestellt ist. Anderenfalls rechnet WISO MeinBüro Desktop mit einem falschen Nettowert!

  • Im Dialog "Anlagegut Neu / Bearbeiten" ergänzt du die noch fehlenden Angaben: Das Anschaffungsdatum und den Nettopreis übernimmt das Programm automatisch aus deiner Einkaufsbuchung. Die Nutzungsdauer, die Art des Anlagengutes und die Abschreibungskategorie wählst du ganz bequem mithilfe der Dropdown-Auswahllisten aus: 
  • Falls du die "betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer" im Einzelfall nicht kennst, öffne sie per Mausklick auf die drei Punkte hinter dem Feld "Nutzungsdauer (Jahre)" die AfA-Tabelle für allgemeine Wirtschaftsgüter. Mithilfe einer Suchfunktion wirst du dort den vom Finanzamt üblicherweise akzeptierten Zeitraum für das jeweilige Wirtschaftsgut schnell finden.  
  • Mit "OK F11" schließt du die Eingabe ab. 

Bitte beachten: Die hier beschriebene standardmäßige Zahlungszuordnung beim Einkauf von Anlagevermögen gilt für Wirtschaftsgüter im Nettowert von 800 Euro aufwärts. Daneben gibt es zwei weitere wichtige Abschreibungsvarianten: die "GWG-Sofortabschreibung" und der optionale "GWG-Sammelposten" (bei Anschaffungskosten im Nettowert zwischen 250 Euro und 1.000 Euro). Ausführliche Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Seite "Abschreibungen ".

 

Verkauf von Anlagevermögen

Falls du eine Maschine, Anlage, einen Einrichtungsgegenstand oder ein sonstiges Wirtschaftsgut aus dem Betriebsvermögen an Dritte verkaufst, stellt die dazugehörige Einnahme einen buchhalterischen "Erlös aus dem Verkauf von Anlagevermögen" dar. Am einfachsten erfasst du Abgänge mit Verkaufserlösen folgendermaßen:

  • Bei der Zuordnung des Zahlungsvorgangs (unter "Finanzen" - "Zahlungen Bank / Kasse" auf dem betreffenden Bankkonto oder der Kasse) klickst du auf die Schaltfläche "Anlagevermögen - Verkauf von Anlagegut",
  • markiere das verkaufte Anlagengut in der daraufhin eingeblendeten Liste und
  • schließe die gesamte Buchung mit "OK F11" ab: 

 

Im Anlagenverzeichnis wird dadurch ...

  • sowohl die monatsgenaue planmäßige Abschreibung des laufenden Jahres bis zum Zeitpunkt des Verkaufs erstellt
  • als auch der buchhalterische Restwert des Anlagengutes ausgebucht.

Im Gegenzug berücksichtigt das Programm den Verkaufserlös als Betriebseinnahme (= "Erlös aus dem Verkauf von Sachanlagevermögen").

Praxistipp: Was zu beachten ist, wenn ein Wirtschaftsgut ohne Verkaufserlöse aus dem Betriebsvermögen entnommen wird (z. B. bei Verlust oder wegen einer Übernahme ins Privatvermögen), erfährst du im Abschnitt "Anlagenverzeichnis"