Wer kann sich für das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren registrieren?
Seit dem 01.07.2021 gelten die neuen Vorgaben zum One-Stop-Shop hinsichtlich getätigter Verkäufe innerhalb Europas. Ob dieses Verfahren auch für Sie und Ihre Unternehmung Relevanz hat, können Sie anhand der nachstehend bereitgestellten Infografiken überprüfen.
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Unternehmen: Sitz in Deutschland mit Warenlager in Deutschland oder in einem EU-Land
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Unternehmen: Sitz in Deutschland mit Warenlager in Drittland außerhalb der EU
Unternehmen: Sitz in Deutschland mit Warenlager in Deutschland oder in einem EU-Land

Unternehmen: Sitz in Deutschland mit Warenlager in Drittland außerhalb der EU

Unternehmen: Sitz in Deutschland, Umsätze kommen aus MOSS-Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder elektronischer Dienstleistungen
