Zu Content springen
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Wer kann sich für das One-Stop-Shop (OSS) Verfahren registrieren?

Seit dem 01.07.2021 gelten die neuen Vorgaben zum One-Stop-Shop hinsichtlich getätigter Verkäufe innerhalb Europas. Ob dieses Verfahren auch für Sie und Ihre Unternehmung Relevanz hat, können Sie anhand der nachstehend bereitgestellten Infografiken überprüfen. 

  1. Unternehmen: Sitz in Deutschland mit Warenlager in Deutschland oder in einem EU-Land

  2. Unternehmen: Sitz in Deutschland mit Warenlager in Drittland außerhalb der EU

  3. Unternehmen: Sitz in Deutschland, Umsätze kommen aus MOSS-Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder elektronischer Dienstleistungen

 

Unternehmen: Sitz in Deutschland mit Warenlager in Deutschland oder in einem EU-Land

 

Unternehmen: Sitz in Deutschland mit Warenlager in Drittland außerhalb der EU

Unternehmen: Sitz in Deutschland, Umsätze kommen aus MOSS-Telekommunikations-, Rundfunk-, Fernseh- oder elektronischer Dienstleistungen