Belegpositionen aufteilen
Nicht jeder Beleg lässt sich vollständig einer einzigen Steuerkategorie oder einem Steuersatz zuordnen. Gerade bei Eingangsrechnungen oder sonstigen Einnahmen kommt es häufig vor, dass verschiedene Positionen unterschiedlich behandelt werden müssen.
Mit der Funktion "Neue Belegposition" kannst du einzelne Positionen innerhalb eines Belegs (Ausgabe oder sonstige Einnahme) separat erfassen. So ordnest du jeder Position den passenden Steuersatz oder Steuerkategorie zu.
Wann sollte ich Belegpositionen aufteilen?
Das Aufteilen von Belegpositionen empfiehlt sich immer dann, wenn innerhalb eines Belegs unterschiedliche steuerliche Sachverhalte vorliegen. Typische Gründe sind:
- unterschiedliche Umsatzsteuersätze
- verschiedene Steuerkategorien
- steuerfreie und steuerpflichtige Positionen auf einem Beleg
- unterschiedliche Arten von Ausgaben oder Einnahmen
Dadurch werden alle Positionen korrekt erfasst und später richtig in der Buchhaltung berücksichtigt.
Wie erfasse ich eine neue Belegposition?
Bei der Erstellung deiner Ausgabe oder deiner sonstigen Einnahme gibt es den Bereich "Positionen". Hier wählst du die Steuerkategorie sowie Steuersatz aus und gibst den Betrag ein. Unten drunter gibt es den Button "Neue Belegposition". Es erscheint eine weitere Zeile für die Erfassung der Positionen.

Beispiel 1: Restaurantrechnung mit Speisen und Getränken
Du hast ein Geschäftsessen mit einem deiner Mitarbeiter und erhältst eine Rechnung über insgesamt 115,00 €. Darin enthalten sind 85,00 € für Speisen und 30,00 € für Getränke. Da für Speisen und Getränke unterschiedliche Umsatzsteuersätze gelten können, teilst du den Beleg in zwei Positionen auf und hinterlegst jeweils den passenden Steuersatz.

Mehr dazu erfährst du in diesem Beitrag: Wie kann ich meine Bewirtungskosten erfassen?
Beispiel 2: Lieferantenrechnung mit unterschiedlichen Warengruppen
Du erhältst eine Rechnung über 1.392,00 € von deinem Lieferanten mit folgenden Positionen:
- 952,00 € - Wareneingang 19%
- 321,00 € - Wareneingang 7%
- 119,00 € - Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 19%
