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Besonderheiten bei der Ist-Versteuerung

Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn dein Kunde die Rechnung bezahlt hat. Die Umsatzsteuer wird deshalb erst mit dem Zahlungseingang berücksichtigt. In diesem Beitrag erfährst du, welche Auswirkungen das auf deine Einnahmen, Ausgaben und die Umsatzsteuer-Voranmeldung hat.

So funktioniert die Ist-Versteuerung

Bei der Ist-Versteuerung ist das Datum des Zahlungseingangs entscheidend. Erst wenn dein Kunde bezahlt hat, wird die Umsatzsteuer in der Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigt. Das bedeutet:

  • Rechnungen werden erst nach dem Zahlungseingang berücksichtigt.
  • Teilzahlungen werden anteilig berücksichtigt.


Damit WISO MeinBüro die Umsatzsteuer korrekt berücksichtigt, solltest du Zahlungseingänge immer der passenden Rechnung zuordnen.

 

Zahlungseingänge richtig zuordnen

Damit WISO MeinBüro die Umsatzsteuer zum richtigen Zeitpunkt berücksichtigt, solltest du Zahlungseingänge zeitnah der passenden Rechnung zuordnen. Mehr Informationen findest du hier:

➡️ Ausgangsrechnungen auf bezahlt setzen
➡️ Sonstige Einnahmen erstellen und zuordnen

 

Was gilt für Ausgaben?

Anders als bei Einnahmen wirkt sich die Ist-Versteuerung nicht auf den Vorsteuerabzug aus. Für Ausgaben und den Vorsteuerabzug gelten die allgemeinen steuerlichen Regelungen. Erfasst du eine Ausgabe mit einem vorsteuerabzugsberechtigten Steuersatz, berücksichtigt WISO MeinBüro die Vorsteuer bereits anhand des Beleg- oder Rechnungsdatums. Der Zeitpunkt der Zahlung spielt dabei keine Rolle.

 Beispiel: 

  • Du erhältst am 15. März eine Rechnung über Büromaterial

  • Du bezahlst die Rechnung erst am 10. April

  • Die enthaltene Vorsteuer wird bereits in der UVA für März berücksichtigt

 

Ausnahmen bei der Ist-Versteuerung

Für einige Geschäftsvorfälle gilt auch bei der Ist-Versteuerung nicht der Zeitpunkt des Zahlungseingangs. Das betrifft beispielsweise: 

  • innergemeinschaftliche Lieferungen
  • Leistungen nach § 13b Umsatzsteuergesetz (Reverse Charge)
  • Dienstleistungen an Drittländer


In diesen Fällen berücksichtigt WISO MeinBüro die Umsätze bereits anhand des Beleg- oder Leistungsdatums, unabhängig vom Zahlungseingang.