Differenzbesteuerung: Das solltest du wissen
Wenn du gebrauchte Waren weiterverkaufst, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen die Differenzbesteuerung anwenden. Dabei wird die Umsatzsteuer nicht auf den gesamten Verkaufspreis berechnet, sondern nur auf die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis. Hier erfährst du, wann die Differenzbesteuerung möglich ist und welche Besonderheiten du beachten musst.
Was ist die Differenzbesteuerung?
Die Differenzbesteuerung ist eine Sonderregelung im Umsatzsteuerrecht nach § 25a Umsatzsteuergesetz (UStG). Sie soll verhindern, dass gebrauchte Gegenstände mehrfach mit Umsatzsteuer belastet werden, wenn beim Einkauf kein Vorsteuerabzug möglich war.
Statt den gesamten Verkaufspreis zu versteuern, wird nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis (also deine Handelsspanne) als Grundlage für die Umsatzsteuer herangezogen.
Ohne die Differenzbesteuerung würde ein Gebrauchtgegenstand mehrfach vollständig mit Umsatzsteuer belastet. Einmal beim ursprünglichen Verkauf und erneut beim Weiterverkauf. Die Sonderregelung verhindert diese doppelte steuerliche Belastung.
Für wen ist die Differenzbesteuerung gedacht?
Die Differenzbesteuerung richtet sich vor allem an gewerbliche Wiederverkäufer, die gebrauchte Waren einkaufen und weiterverkaufen. Dazu gehören beispielsweise Gebrauchtwagenhändler, Secondhand-Läden, Antiquitätenhändler oder Händler für gebrauchte Elektronik.
Wann kannst du die Differenzbesteuerung anwenden?
Die Differenzbesteuerung kommt nur unter bestimmten Voraussetzungen infrage. Du musst:
- gewerblich als Wiederverkäufer tätig sein,
- bewegliche körperliche Gegenstände weiterverkaufen,
- die Ware ohne Vorsteuerabzug erworben haben, bspw. von Privatpersonen, Kleinunternehmern oder einem anderen Händler, der bereits die Differenzbesteuerung angewendet hat,
- die gesetzlichen Voraussetzungen nach § 25a UStG erfüllen.
Typische Anwendungsfälle sind unter anderem:
- Gebrauchtwagen
- Gebrauchte Elektronik
- Secondhand-Waren
- Kunst- und Sammlerstücke
- Antiquitäten
So funktioniert die Differenzbesteuerung
Bei der Differenzbesteuerung wird nicht der gesamte Verkaufspreis versteuert. Beispiel:
- Einkaufspreis: 800 €
- Verkaufspreis: 1.000 €
- Differenz: 200 €
Die Umsatzsteuer wird nur aus der Differenz von 200 € berechnet und nicht aus dem gesamten Verkaufspreis.
Das solltest du beachten
Bei der Differenzbesteuerung gelten einige Besonderheiten:
- Ein Vorsteuerabzug aus dem Einkauf ist nicht möglich.
- Die Umsatzsteuer darf auf der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen werden.
- Für differenzbesteuerte Waren gelten besondere Dokumentations- und Aufzeichnungspflichten.
- Nicht jede Ware kann differenzbesteuert verkauft werden. Edelmetalle und bestimmte Edelsteine sind beispielsweise ausgeschlossen.
So nutzt du die Differenzbesteuerung in WISO MeinBüro
Wie du differenzbesteuerte Artikel in WISO MeinBüro anlegst und Rechnungen mit der richtigen Steuerregel erstellst, erfährst du im folgenden Handbucheintrag: