Zu Content springen
  • Es gibt keine Vorschläge, da das Suchfeld leer ist.

Erhaltene und geleistete Umsatzsteuer verbuchen

Die Umsatzsteuer fällt bei vielen Geschäftsvorfällen an. Beispielsweise beim Erstellen von Rechnungen oder beim Erfassen von Einnahmen und Ausgaben. In WISO MeinBüro musst du erhaltene und geleistete Umsatzsteuer in der Regel nicht selbst verbuchen. Die Software übernimmt die erforderlichen Buchungen automatisch, sobald du den passenden Steuersatz auswählst. 

Was ist der Unterschied zwischen Umsatzsteuer und Vorsteuer?

Umsatzsteuer berechnest du deinen Kunden, wenn du Waren oder Dienstleistungen verkaufst. Du nimmst die Umsatzsteuer mit deiner Rechnung ein und führst sie später an das Finanzamt ab. 

Vorsteuer zahlst du selbst beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen an deine Lieferanten. Bist du zum Vorsteuerabzug berechtigt, kannst du dir diese Beträge über die Umsatzsteuer-Voranmeldung vom Finanzamt anrechnen lassen. Deshalb wird sie auch als geleistete Umsatzsteuer bezeichnet.

 

Erhaltene Umsatzsteuer

Die erhaltene Umsatzsteuer entsteht, wenn du steuerpflichtige Umsätze erzielst, beispielsweise durch Rechnungen oder sonstige Einnahmen mit Umsatzsteuer. WISO MeinBüro berechnet die Umsatzsteuer automatisch und übernimmt sie in deine Buchhaltung sowie in die Umsatzsteuer-Voranmeldung. Voraussetzung ist, dass du den passenden Steuersatz auswählst.

 

Geleistete Umsatzsteuer (Vorsteuer)

Die geleistete Umsatzsteuer (Vorsteuer) fällt an, wenn du Waren oder Dienstleistungen einkaufst und dafür Umsatzsteuer bezahlst. Erfasst du eine Ausgabe mit einem vorsteuerabzugsberechtigten Steuersatz, übernimmt WISO MeinBüro die Vorsteuer automatisch in deine Buchhaltung und die Umsatzsteuer-Voranmeldung.

 

Muss ich die Umsatzsteuer selbst verbuchen?

Nein, im Regelfall ist keine eigenständige Buchung zu erstellen. WISO MeinBüro erzeugt die erforderlichen Buchungen automatisch auf Grundlage deiner Rechnungen sowie Einnahmen und Ausgaben.

Nur in besonderen Fällen, beispielsweise nach Rücksprache mit deinem Steuerberater, kann eine manuelle Buchung erforderlich sein. Für die laufende Buchhaltung genügt es, Einnahmen und Ausgaben vollständig mit den passenden Steuerangaben zu erfassen.

 

Wie werden Umsatzsteuer und Vorsteuer verrechnet?

Die Umsatzsteuer und Vorsteuer werden von WISO MeinBüro automatisch in deine Umsatzsteuer-Voranmeldung übernommen und miteinander verrechnet:

  • Umsatzsteuer wird aus deinen steuerpflichtigen Einnahmen und Rechnungen ermittelt
  • Vorsteuer wird aus deinen vorsteuerabzugsberechtigten Ausgaben übernommen

Berechnung der Zahllast/Erstattung

Umsatzsteuer - Vorsteuer = Zahllast oder Erstattungsanspruch (wenn die Vorsteuer höher ist)

Ist die Umsatzsteuer höher als die Vorsteuer, musst du die Differenz an das Finanzamt zahlen. Ist die Vorsteuer höher als die Umsatzsteuer, erhältst du eine Erstattung vom Finanzamt. Du musst die Beträge nicht selbst berechnen oder verbuchen. 

 

Erstattung oder Nachzahlung verbuchen

Nachdem du deine Umsatzsteuer-Voranmeldung übermittelt hast, erhältst du vom Finanzamt entweder eine Erstattung oder musst eine Nachzahlung leisten. Ordne die entsprechende Bankbewegung dem Steuerkonto "Umsatzsteuer-Vorauszahlungen" zu. Dieses Konto verwendest du sowohl für Erstattungen als auch für Nachzahlungen. WISO MeinBüro erkennt anhand der Bankbewegung automatisch, ob es sich um einen Zahlungseingang oder eine Zahlung handelt. 

Kontenrahmen Konto
SKR03 1780 - Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (Umsatzsteuervorauszahlungen lfd. Jahr)
SKR04 3820 - Umsatzsteuer-Vorauszahlungen (Umsatzsteuervorauszahlungen lfd. Jahr)