Investitionszuschüsse und Investitionszulagen
Investitionszuschüsse und Investitionszulagen sind staatliche Förderungen für Unternehmen. Sie sollen Investitionen erleichtern und die wirtschaftliche Entwicklung fördern. Obwohl beide Förderarten denselben Zweck verfolgen, unterscheiden sie sich in ihrer steuerlichen Behandlung.
Was sind Investitionszuschüsse?
Ein Investitionszuschuss ist eine finanzielle Unterstützung, die Unternehmen für die Anschaffung oder Herstellung von Anlagegütern erhalten können. Zuschüsse werden häufig von Bund, Ländern oder der Europäischen Union im Rahmen von Förderprogrammen gewährt. Auch private Stellen können Investitionszuschüsse vergeben. Steuerlich handelt es sich um einen Vermögensvorteil, der zur Förderung eines bestimmten Zwecks gewährt wird. Typische Beispiele sind Zuschüsse für:
- Maschinen und Anlagen
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Digitalisierungsvorhaben
- Energieeffizienzmaßnahmen
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte
Was sind Investitionszulagen?
Eine Investitionszulage ist ebenfalls eine staatliche Förderung für Investitionen. Im Unterschied zum Investitionszuschuss ist sie gesetzlich geregelt und wird nach den Vorgaben des jeweiligen Investitionszulagengesetzes gewährt. Der wichtigste Unterschied besteht in der steuerlichen Behandlung: Investitionszulagen gehören nicht zu den steuerpflichtigen Einkünften und mindern auch nicht die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Wirtschaftsguts.
Unterschiede zusammengefasst
| Investitionszuschuss | Investitionszulage |
| Förderung durch öffentliche oder private Stellen. | Gesetzlich geregelte staatliche Förderung. |
| Kann steuerlich als Betriebseinnahme behandelt oder von den Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abgezogen werden. | Steuerfrei und keine Minderung der Anschaffungs- oder Herstellungskosten. |
| Steuerliche Behandlung erfolgt nach den geltenden steuerlichen Vorschriften. | Steuerliche Behandlung ist gesetzlich festgelegt. |
Steuerliche Behandlung von Investitionszuschüssen
Erhältst du einen Investitionszuschuss für ein Anlagegut, bestehen grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
- Du erfasst den Zuschuss als Betriebseinnahme. Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des Wirtschaftsguts bleiben unverändert.
- Du behandelst den Zuschuss erfolgsneutral. Dann mindert der Zuschuss die Anschaffungs- oder Herstellungskosten des geförderten Wirtschaftsguts. Dadurch verringern sich später auch die Abschreibungen.
Welche Variante möglich oder sinnvoll ist, hängt von deiner Gewinnermittlung und den steuerlichen Vorschriften ab.
Besonderheit bei der Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)
Ermittelst du deinen Gewinn mit einer Einnahmenüberschussrechnung, mindern öffentliche Investitionszuschüsse für Anlagegüter die Anschaffungs- oder Herstellungskosten bereits im Jahr der Bewilligung. Entscheidest du dich stattdessen dafür, den Zuschuss sofort als Betriebseinnahme zu erfassen, musst du dieses Wahlrecht ebenfalls im Jahr der Bewilligung ausüben.
Buchung in WISO MeinBüro
Erhältst du einen Investitionszuschuss oder eine Investitionszulage, solltest du die Förderung entsprechend ihrer steuerlichen Behandlung buchen. Welche Buchung erforderlich ist, hängt unter anderem davon ab,
- ob es sich um einen Zuschuss oder eine Zulage handelt,
- für welches Wirtschaftsgut die Förderung gewährt wurde,
- wie dein Gewinn ermittelt wird und
- welche steuerliche Behandlung anzuwenden ist.
Sprich im Zweifel mit deinem Steuerberater, damit die Förderung korrekt erfasst wird.
Dieser Beitrag erläutert die grundlegenden Unterschiede zwischen Investitionszuschüssen und Investitionszulagen. Die Voraussetzungen für einzelne Förderprogramme sowie deren Beantragung richten sich nach den jeweiligen Förderrichtlinien. Außerdem kann die steuerliche Behandlung im Einzelfall von den konkreten Förderbedingungen abhängen.