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PayPal-Rückerstattung an Kunden erfassen (inkl. Gebühr)

Erstattest du einem Kunden den Rechnungsbetrag oder einen Teil davon über PayPal, entstehen häufig zwei Buchungen. Zum einen die Rückzahlung an deinen Kunden und ggf. die Erstattung der PayPal-Gebühr durch PayPal. In diesem Beitrag zeigen wir dir, wie du beide Vorgänge korrekt erfasst.

Rückerstattung an den Kunden erfassen

Ist die ursprüngliche Rechnung bereits bezahlt und ausgeglichen, erstellst du zunächst eine Rechnungskorrektur / Manuelle Gutschrift über den zu erstattenden Betrag.

Ordne anschließend die PayPal-Kontobewegung der Rechnungskorrektur zu. Dadurch wird die Rückerstattung korrekt mit der ursprünglichen Rechnung verrechnet.

 

Erstattung der PayPal-Gebühr erfassen

Erstattet dir PayPal einen Teil der ursprünglich berechneten PayPal-Gebühr, erfasst du diesen Betrag einfach als sonstige Einnahme.

Wähle als Steuerkategorie "Nebenkosten des Geldverkehrs (SKR03: 4970 / SKR04: 6855)" und verknüpfe den Beleg anschließend mit der Gutschrift auf deinem PayPal-Konto. So wird die Erstattung derselben Kostenart zugeordnet, auf der zuvor die PayPal-Gebühr verbucht wurde.

 Beispiel: 

Du hast einem Kunden eine Rechnung über 100,00 EUR gestellt. Der Kunde bezahlt den Betrag per PayPal. Dafür berechnet dir PayPal eine Gebühr von 3,00 EUR .

Später stellst du fest, dass ein Artikel beschädigt war. Du erstattest deinem Kunden deshalb 30,00 EUR über PayPal. Gleichzeitig erstattet dir PayPal 0,90 EUR der ursprünglich berechneten PayPal-Gebühr.

  1. Erstelle eine Rechnungskorrektur/Gutschrift über den Teilbetrag von 30,00 EUR.
  2. Ordne die PayPal-Kontobewegung der Rechnungskorrektur/Gutschrift zu.
  3. Erfasse die Erstattung der PayPal-Gebühr über 0,90 EUR als sonstige Einnahme.
  4. Wähle die Kategorie "4970/6855 - Nebenkosten des Geldverkehrs (SKR03/SKR04)".
  5. Verknüpfe den Beleg mit der PayPal-Kontobewegung.


Damit werden sowohl die Teilrückerstattung an deinen Kunden als auch die Erstattung der PayPal-Gebühr korrekt in deiner Buchhaltung berücksichtigt.