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Rechnung korrigieren, stornieren oder Gutschrift erstellen?

Eine abgeschlossene Rechnung kannst du in WISO MeinBüro nicht mehr nachträglich ändern. Hast du einen Fehler entdeckt, stornierst du die Rechnung und erstellst anschließend eine neue Rechnung mit den richtigen Angaben. Mit der Kopierfunktion übernimmst du die bisherigen Rechnungsdaten und musst sie nicht erneut eingeben.

Rechnung korrigieren oder anpassen: Was ist damit gemeint?

Die Begriffe "Rechnung korrigieren" und "Rechnung anpassen" werden häufig allgemein verwendet, wenn Angaben auf einer Rechnung geändert werden sollen. In WISO MeinBüro hängt das konkrete Vorgehen davon ab, welchen Status die Rechnung bereits hat. Befindet sich die Rechnung noch im Status "Entwurf", kannst du sie direkt korrigieren, anpassen oder auch löschen. Du änderst die gewünschten Angaben in der Rechnung oder löschst den Entwurf, wenn du ihn nicht mehr benötigst.

Ist die Rechnung bereits abgeschlossen, kannst du sie nicht mehr direkt verändern oder löschen. So bleibt nachvollziehbar, welche Rechnung ursprünglich erstellt wurde und welche Änderungen danach erfolgt sind. Das ist wichtig, um die GoBD-Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit und Unveränderbarkeit von Geschäftsvorfällen einzuhalten.

Wie du die Rechnung in solchen Fällen korrigierst, hängt vom Zahlungsstatus ab. Aber das Ziel bleibt immer gleich: Du möchtest eine Rechnung korrigieren. Der Status der Rechnung entscheidet jedoch darüber, ob du sie direkt anpassen kannst, stornieren oder gutschreiben musst.

 

Rechnung stornieren oder Gutschrift erstellen?

Mit einer Stornierung hebst du eine bereits abgeschlossene Rechnung auf. Die ursprüngliche Rechnung bleibt dabei erhalten und WISO MeinBüro erstellt eine entsprechende Stornorechnung. Diese Option nutzt du, wenn deine Rechnung den Status "Offen" oder "Überfällig" hat und du einen Fehler korrigieren möchtest. Nach der Stornierung kannst du eine neue Rechnung mit den richtigen Angaben erstellen. Dafür kannst du auch unsere Funktion Vorgang kopieren verwenden.

Ist eine Rechnung teilweise bezahlt, ist bereits eine Zahlung mit der Rechnung verknüpft. Bevor du die Rechnung stornieren kannst, musst du daher die Zuordnung zur Kontobewegung aufheben. Klicke dazu bei der Rechnung über die drei Punkte auf "Zuordnung aufheben". Die Kontobewegung bleibt erhalten, ist anschließend aber nicht mehr mit der Rechnung verknüpft. Danach kannst du die ursprüngliche Rechnung stornieren und eine neue, korrigierte Rechnung erstellen. Ordne die bereits vorhandene Zahlung anschließend der neuen Rechnung zu. 

Eine Gutschrift nutzt du, wenn die Rechnung bereits vollständig bezahlt wurde und du deinem Kunden den Rechnungsbetrag zurückerstatten möchtest. Da bereits Geld geflossen ist und eine Kontobewegung zugeordnet wurde, kannst du die Rechnung nicht mehr stornieren.

Über die zugehörige Funktion in WISO MeinBüro kannst du derzeit nur eine vollständige Gutschrift zur Rechnung erstellen. Eine Teilgutschrift ist über diese Funktion aktuell nicht möglich. Sofern du nur einen Teilbetrag gutschreiben willst, kannst du eine vollständige Gutschrift erstellen und anschließend eine neue Rechnung über den verbleibenden Betrag schreiben. Alternativ erstellst du eine manuelle Gutschrift über den Betrag, den du deinem Kunden erstatten möchtest.

 

Welche Option nutze ich wann?

Situation Passende Option
Die Rechnung ist noch ein Entwurf und Angaben müssen geändert werden. Rechnung direkt anpassen
Du benötigst einen Rechnungs-Entwurf nicht mehr. Rechnung löschen
Eine offene oder überfällige Rechnung enthält falsche Angaben. Rechnung stornieren und bei Bedarf neu erstellen
Eine offene oder überfällige Rechnung soll vollständig rückgängig gemacht werden, zum Beispiel weil der Kunde die gesamte Ware zurücksendet. Rechnung stornieren
Die Rechnung wurde teilweise bezahlt und muss korrigiert werden. Zuordnung der Zahlung aufheben, Rechnung stornieren und bei Bedarf neu erstellen. Anschließend die vorhandene Zahlung der neuen Rechnung zuordnen.
Eine bezahlte Rechnung soll vollständig rückgängig gemacht werden, zum Beispiel weil der Kunde die gesamte Ware zurücksendet. Vollständige Gutschrift erstellen
Du erstattest bei einer bezahlten Rechnung nur einen Teilbetrag, zum Beispiel für beschädigte oder zurückgesendete Ware. Manuelle Gutschrift über den Teilbetrag erstellen
Ein Teil der bezahlten Rechnung bleibt bestehen, zum Beispiel weil der Kunde nur einen Teil der Ware behält. Vollständige Gutschrift erstellen und anschließend eine neue Rechnung über den verbleibenden Betrag erstellen
Du gewährst nachträglich eine Erstattung oder einen Preisnachlass auf eine bereits bezahlte Rechnung. Manuelle Gutschrift über den entsprechenden Teilbetrag erstellen