Sachzuwendungen an Angestellte erfassen
Sachzuwendungen sind eine Möglichkeit, Angestellten zusätzlich zum Gehalt eine steuerbegünstigte Leistung zukommen zu lassen. Dazu zählen bspw. Tankgutscheine, Gutscheinkarten oder andere Sachleistungen. Wir zeigen dir hier, wie du Sachzuwendungen bis 50 Euro in WISO MeinBüro erfasst.
Was sind Sachzuwendungen?
Sachzuwendungen sind freiwillige Sachleistungen, die du deinen Angestellten zusätzlich zum vereinbarten Gehalt gewährst. Dabei handelt es sich nicht um eine Geldzahlung, sondern um Waren oder Dienstleistungen. Typische Beispiele sind:
- Tankgutscheine
- Gutscheinkarten
- Gutscheine für Waren oder Dienstleistungen
- Mitgliedschaften, zum Beispiel in einem Fitnessstudio
Der Wert aller Sachzuwendungen an einen Angestellten darf 50 Euro pro Monat nicht überschreiten. Dabei handelt es sich um eine Freigrenze. Wird sie auch nur um einen Cent überschritten, entfällt die Steuer- und Sozialversicherungsfreiheit für den gesamten Betrag.
Die Sachzuwendung ist kein Ersatz für Lohn, Urlaub oder Überstunden und ist auch kein Tausch für eine Gegenleistung wie beispielsweise Arbeit. Es ist eine nicht geldmäßige Aufmerksamkeit die einmal oder regelmäßig erfolgen kann.
Sachzuwendungen als Ausgabe erfassen
Öffne den Bereich "Finanzen > Ausgaben" und klicke auf den Button "Neu". Erfasse nun den Beleg für die Sachzuwendung und wähle das ensprechende Steuerkonto (SKR03/SKR04) "4152/6072 Sachz./Dienstl. an Arbn. (Sachzahlungen/Dienstleistungen an Arbeitnehmer)" aus.

Trage nun den Bruttobetrag der Sachzuwendung ein und belasse den Steuersatz bei 0%. Ergänze in der Beschreibung den Namen des Angestellten und den Verwendungszweck, damit die Sachzuwendung später eindeutig zugeordnet werden kann. Anschließend kannst du die Ausgabe speichern und zuordnen.
Ausnahmen und andere Regelungen
Unter Umständen gelten andere Regelungen wie beispielsweise:
- Anlassbezogene Aufmerksamkeiten bis 60 Euro: (z. B. zum Geburtstag oder zur Hochzeit). Diese sind steuerlich anders geregelt und werden nicht über denselben Prozess erfasst.
- Sachzuwendungen über 50 Euro: Sie fallen nicht mehr unter die steuerfreie 50-Euro-Freigrenze und sind steuer- und beitragspflichtig. Die vereinfachte Erfassung als "Sachzuwendungen" ist dafür nicht vorgesehen.
- Geschenke/Zuwendungen mit betriebl. Verwendungszweck: Diese sind ein anderer Sachverhalt und können je nach Fall umsatzsteuerlich anders zu beurteilen sein.
Besprich die korrekte Vorgehensweise im Zweifelsfall am besten mit deinem Steuerberater.