Trinkgeld bei Bewirtungskosten erfassen
Bei einer geschäftlichen Bewirtung gehört ein Trinkgeld häufig dazu. Damit die Bewirtungskosten korrekt berücksichtigt werden, kommt es darauf an, ob das Trinkgeld auf dem Bewirtungsbeleg ausgewiesen ist oder nicht. In diesem Beitrag erfährst du, wie du beide Fälle in WISO MeinBüro richtig erfasst.
Dieser Beitrag behandelt ausschließlich die Erfassung von Trinkgeld als Ausgabe. Wie du Bewirtungskosten grundsätzlich in WISO MeinBüro erfasst, erfährst du hier:
Bewirtungskosten erfassen
Trinkgeld ist auf dem Bewirtungsbeleg ausgewiesen
Hat das Restaurant das Trinkgeld auf dem Bewirtungsbeleg separat ausgewiesen, musst du nichts zusätzlich erfassen. Trage den gesamten Rechnungsbetrag einschließlich Trinkgeld als Ausgabe in WISO MeinBüro ein. Das Trinkgeld wird dann zusammen mit den Bewirtungskosten berücksichtigt. Beispiel:
- Speisen und Getränke: 95,00 Euro
- Trinkgeld: 5,00 Euro
- Gesamtbetrag: 100,00 Euro
In diesem Fall erfasst du den Gesamtbetrag von 100,00 Euro als Ausgabe. Ein zusätzlicher Eigenbeleg ist nicht erforderlich.
Trinkgeld ist nicht auf dem Bewirtungsbeleg ausgewiesen
Wurde das Trinkgeld bar gezahlt und ist es nicht auf dem Bewirtungsbele ausgewiesen, erstelle einen Eigenbeleg als Nachweis. Darin hältst du unter anderem das Datum, den Betrag des Trinkgelds, das Restaurant und den Anlass der Bewirtung fest. Bewahre den Eigenbeleg gemeinsam mit dem Bewirtungsbeleg auf und hinterlege beide Dokumente bei der ensprechenden Ausgabe in WISO MeinBüro:
- Bewirtungsbeleg: 95,00 Euro
- Bar gezahltes Trinkgeld: 5,00 Euro
In diesem Fall erstellst du einen Eigenbeleg über 5,00 Euro und legst ihn zusammen mit dem Bewirtungsbeleg ab.
Was ist ein Eigenbeleg und wie erstelle ich diesen in WISO MeinBüro?
Ein Eigenbeleg ist kein spezieller Beleg, er ist vielmehr ein selbst erstellter Ersatzbeleg, wenn es für eine Ausgabe keinen offiziellen Nachweis gibt. Er dokumentiert also die Ausgabe und dient als Nachweis dafür, dass die Zahlung erfolgt ist. Beispielsweise für ein bar gezahltes Trinkgeld, das nicht auf dem Bewirtungsbeleg ausgewiesen ist. Bei Bewirtungskosten kommt das häufig in diesem Fall vor:
- Die Restaurantrechnung beträgt 95,00 Euro.
- Du gibst 5,00 Euro Trinkgeld in bar.
- Auf dem Bewirtungsbeleg stehen nur die 95,00 Euro.
Für die 5,00 Euro Trinkgeld gibt es keinen Beleg. Deshalb erstellst du einen Eigenbeleg.
Welche Angaben sollte ein Eigenbeleg enthalten?
Ein Eigenbeleg sollte mindestens folgende Informationen enthalten:
- Datum der Bewirtung
- Name des Restaurants
- Höhe des Trinkgelds
- Anlass der Ausgabe (z. B. "Trinkgeld zur geschäftlichen Bewirtung")
- Bezug zum Bewirtungsbeleg
- Deine Unterschrift
So lässt sich das Trinkgeld später eindeutig dem Bewirtungsbeleg zuordnen.