Umsatzbesteuerung
Bevor du mit WISO MeinBüro deine Rechnungen schreibst, solltest du die passende Art der Umsatzbesteuerung auswählen. Diese Einstellung bestimmt, ob und wann Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausgewiesen wird. Welche Option für dich infrage kommt, hängt von deiner steuerlichen Situation ab. In dieser Anleitung erfährst du, welche Versteuerungsarten zur Verfügung stehen und welche Auswirkungen die einzelnen Einstellungen haben.
Die Versteuerungsarten im Überblick
| Versteuerungsart | Beschreibung |
| Ist-Versteuerung | Bei der Ist-Versteuerung wird die Umsatzsteuer erst fällig, wenn dein Kunde die Rechnung bezahlt hat. Diese Besteuerungsart verbessert die Liquidität, da du die Umsatzsteuer erst an das Finanzamt abführen muss, nachdem der Zahlungseingang erfolgt ist. |
| Soll-Versteuerung | Bei der Soll-Versteuerung wird die Umsatzsteuer bereits mit dem Rechnungsdatum fällig. Das bedeutet, dass du die Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen musst, auch wenn dein Kunde die Rechnung noch nicht bezahlt hat. |
| Kleinunternehmer-Regelung | Wenn die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UStG angewendet wird, wird auf den Rechnungen keine Umsatzsteuter ausgewiesen. Der Grund der Umsatzsteuerbefreiung wird automatisch auf deinen Rechnungen angegeben. |
| Umsatzsteuerbefreit | Bei der Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 UstG wird ebenfalls keine Umsatzsteuer auf deinen Rechnungen ausgewiesen. Hierbei wird außerdem der Grund der Umsatzsteuerbefreiung ausgewählt und später auf der Rechnung ausgegeben. |
Welche Versteuerungsart ist die richtige?
Die gewählte Versteuerungsart wirkt sich auf die Erstellung deiner Rechnungen und die Berechnung der Umsatzsteuer aus. Prüfe deshalb sorgfältig, welche Option für dein Unternehmen gilt. Wenn du dir unsicher bist, welche Besteuerungsart du verwenden solltest, wende dich an deinen Steuerberater oder dein zuständiges Finanzamt.
| Versteuerungsart | Beschreibung |
| Ist-Versteuerung | Unternehmen, bei denen die Umsatzsteuer erst mit Zahlungseingang fällig wird. |
| Soll-Versteuerung | Unternehmen, bei denen die Umsatzsteuer bereits mit Rechnungsstellung fällig wird. |
| Kleinunternehmer-Regelung | Unternehmen, die nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausweisen. |
| Umsatzsteuerbefreit | Unternehmen oder Leistungen, die nach § 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind. |
Versteuerungsart in WISO MeinBüro festlegen
Öffne dazu über die Menüleiste den Bereich "Einstellungen > Meine Firma > Steuereinstellungen". Scrolle zu dem Abschnitt "Umsatzbesteuerung" und wähle die entsprechende Versteuerungsart aus.

Die Einstellungen werden automatisch gespeichert und künftig bei der Rechnungserstellung in WISO MeinBüro berücksichtigt.