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Vorsteuer und Vorsteuerabzug

Wenn du Waren oder Dienstleistungen für dein Unternehmen einkaufst, zahlst du in der Regel Umsatzsteuer. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du dir diese als Vorsteuer vom Finanzamt zurückholen. Hier erfährst du, was die Vorsteuer ist, wann du sie abziehen kannst und wie dich WISO MeinBüro dabei unterstützt. 

Was ist die Vorsteuer und wie funktioniert der Vorsteuerabzug?

Die Vorsteuer ist die Umsatzsteuer, die du beim Einkauf von Waren oder Dienstleistungen für dein Unternehmen bezahlst. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kannst du diese im Rahmen deiner Umsatzsteuer-Voranmeldung mit deiner Umsatzsteuer verrechnen oder vom Finanzamt zurückerhalten. Die Regelung dazu findest du hier: Umsatzsteuergesetz (UStG) § 15 Vorsteuerabzug 

 

Was genau ist die Vorsteuer?

Kaufst du Waren oder Dienstleistungen für dein Unternehmen ein, berechnet dir der Verkäufer Umsatzsteuer. Aus deiner Sicht ist diese Steuer die Vorsteuer. Beispiel:

Du kaufst einen Bürostuhl für dein Unternehmen. Auf der Rechnung sind neben dem Nettobetrag auch 19 % Umsatzsteuer ausgewiesen. Diese Umsatzsteuer ist deine Vorsteuer.

 

Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug

Du kannst die Vorsteuer nur abziehen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Du bist umsatzsteuerpflichtig und nutzt nicht die Kleinunternehmerregelung.
  • Die gekaufte Ware oder Dienstleistung wird für dein Unternehmen verwendet.
  • Dir liegt eine ordnungsgemäße Rechnung mit allen gesetzlichen Pflichtangaben vor.
  • Für den Geschäftsvorfall besteht kein gesetzlicher Ausschluss vom Vorsteuerabzug.

Wichtig: Die Rechnung muss auf dein Unternehmen ausgestellt sein. Bei Rechnungen über 250 Euro brutto gelten umfangreichere Anforderungen an die Pflichtangaben als bei Kleinbetragsrechnungen.

 

Wann kannst du die Vorsteuer abziehen?

Du kannst die Vorsteuer grundsätzlich bereits dann abziehen, wenn dir die Rechnung vorliegt.

Dabei spielt es keine Rolle, ob du nach der Soll- oder Ist-Versteuerung arbeitest. Auch wenn du die Rechnung noch nicht bezahlt hast, kannst du die Vorsteuer mit dem Rechnungsdatum in der Umsatzsteuer-Voranmeldung berücksichtigen.

 

So unterstützt dich WISO MeinBüro

Belege erfassen und zuordnen

Lade deine Eingangsrechnung hoch und erfasse diese als Ausgabe: Ausgaben erstellen und zuordnen

Ab dem Plan S oder Buchhaltung kannst du die Beleganalyse verwenden. Die Texterkennung liest wichtige Angaben wie Steuersatz, Steuerbetrag und Rechnungsdatum automatisch aus und erfasst diese.

Ordne den Beleg der passenden Ausgabenkategorie zu. WISO MeinBüro bucht die Vorsteuer automatisch auf das richtige Konto.

 

Umsatzsteuer-Voranmeldung erstellen

WISO MeinBüro summiert alle Vorsteuerbeträge eines Zeitraums und übernimmt sie automatisch an die richtige Stelle in der Umsatzsteuer-Voranmeldung. Beispiel: Du kaufst am 26.07. Büromaterial für dein Unternehmen.

  • Nettobetrag: 100 €
  • Umsatzsteuer: 19 €
  • Gesamtbetrag: 119 €
  • Zahlung: 06.08.


Erfasst du die Rechnung mit dem Rechnungsdatum vom 26.07., berücksichtigt WISO MeinBüro die 19 € Vorsteuer bereits in der Umsatzsteuer-Voranmeldung für Juli. Das gilt auch dann, wenn die Zahlung erst im August erfolgt.

Zur Anleitung: Umsatzsteuervoranmeldung erstellen & versenden

 

Was gilt bei gemischt genutzten Gegenständen?

Nutzt du einen Gegenstand sowohl betrieblich als auch privat, gelten besondere steuerliche Regelungen. Sprich in diesem Fall mit deinem Steuerberater, um die richtige Zuordnung und Buchung sicherzustellen.